Recht auf Reparatur:
Wir machen reparieren einfach.

Reparieren ist dein gutes Recht: Ab 31. Juli 2026 gesetzlich verankert – aber das Gesetz sagt dir nicht, wer dein defektes Gerät repariert. Wir schon: geprüfte Werkstätten in deiner Nähe, herstellerneutral, an einem Ort.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

Recht auf Reparatur: Die Europäische Union will Reparaturen stärker fördern, hier erfährst du was jetzt zählt.

  • 7 Jahre. Mindestens.

    Bei Smartphones, Tablets und Handys gilt dein Anspruch mindestens 7 Jahre, bei Waschmaschinen, Kühlgeräten und Geschirrspülern sogar bis zu 10 Jahre – und zwar ab Produktionsdatum deines Modells, nicht ab deinem Kaufdatum. Kaufst du ein Modell, das schon zwei Jahre auf dem Markt ist, läuft dein Anspruch im Extremfall fast neun Jahre.
  • 13 Gerätearten, ein Gesetz

    Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Server, Smartphones, Tablets, schnurlose Telefone, E-Bike Akkus und E-Scooter-Akkus fallen unter das neue Recht. Perspektivisch kommt eine zweite Welle dazu.
  • Recht: Ja. Kostenlos: Nein.

    Wichtig: Das Recht auf Reparatur bedeutet nicht, dass die Reparatur kostenlos ist. Aber: Bevor du dich für eine Reparatur entscheidest, siehst du schwarz auf weiß, was sie kosten wird – Hersteller müssen Richtpreise kostenlos online veröffentlichen.
  • Der Hersteller haftet. Nicht der Händler.

    Die bisherige gesetzliche Gewährleistung endet nach zwei Jahren beim Verkäufer. Das Recht auf Reparatur fängt genau dort an, wo sie aufhört – und richtet sich direkt an den Hersteller.
  • Reparatur zahlt sich aus. Auch rechtlich.

    Entscheidest du dich innerhalb der Gewährleistung für Reparatur statt Neukauf, verlängert sich deine Gewährleistungsfrist automatisch von 2 auf 3 Jahre (§ 475e Abs. 5 BGB) – und der Verkäufer muss dich ab dem 31. Juli 2026 aktiv auf diese Wahl hinweisen.
  • Ersatzteile: Zu einem fairen Preis.

    Hersteller müssen dir Ersatzteile und nötiges Werkzeug für die Reparatur zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen – nicht nur den Reparaturservice selbst.

Vom Wissen zur Tat:
Werkstatt in Sekunden

Du weißt jetzt, dass dir eine Reparatur zusteht. Jetzt brauchst du jemanden, der sie durchführt. Unsere Werkstattsuche zeigt dir geprüfte Partnerbetriebe in deiner Nähe. Alle Ergebnisse passen zu deinem Gerät und Hersteller.

Reparieren hält Produkte im Kreislauf

Reparieren hält Produkte im Kreislauf – und Wertschöpfung in der Region.

Das Bündnis aus EK Servicegroup, ElectronicPartner, EURONICS, expert, Telering und WERTGARANTIE bildet die Grundlage für Europas umfangreichstes herstellerneutrales Reparaturnetzwerk – mit über 1500 qualifizierten Betrieben in ganz Deutschland. Das Recht auf Reparatur schafft Ansprüche. Was es nicht liefert: den direkten Weg zur richtigen Werkstatt. Genau diese Lücke schließt Reparieren statt Wegwerfen – als einfachste Anlaufstelle für Reparaturen in Deutschland.

Aus einem Rechtsanspruch wird so eine konkrete Handlung. Und aus einem kaputten Gerät eines, das länger lebt - und nicht zu Elektroschrott wird.

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Recht auf Reparatur aktuell

Fragen und Antworten

Was ist das Recht auf Reparatur?

Das Recht auf Reparatur soll es dir leichter machen, bestimmte defekte Produkte reparieren zu lassen – statt sie direkt zu ersetzen. Es gilt nicht für alle Geräte, schafft aber klare Regeln für Hersteller und mehr Transparenz für dich als Verbraucher.

Die WERTGARANTIE-Studie "Reparieren statt Wegwerfen" zeigt: In Deutschland entstehen jedes Jahr über 350.000 Tonnen Elektroschrott – durch die Nichtreparatur defekter Geräte. Hier soll das Recht auf Reparatur helfen.

Zur Studie(öffnet in neuem Tab)

Was ist neu am Recht auf Reparatur?

Neu ist vor allem, dass Reparaturen gesetzlich stärker gefördert werden. Innerhalb der Gewährleistung bleibt es bei Reparatur oder Ersatz – wer sich für eine Reparatur entscheidet, bekommt 12 Monate zusätzliche Gewährleistungsfrist. Außerhalb der Gewährleistung besteht für ausgewählte Geräte eine Reparaturpflicht des Herstellers.

Für welche Geräte gilt das Recht auf Reparatur?

Wichtig: Das Recht auf Reparatur bezieht sich nicht auf alle gängigen Elektro- und Haushaltsgeräte - sondern nur eine bestimmte Auswahl: Fernseher, Kühlschränke, Smartphones, Spülmaschinen, Staubsauger, Tablets, Waschmaschinen und Wäschetrockner sind vom Gesetz abgedeckt. Diese Liste soll perspektivisch erweitert werden. Hersteller sind verpflichtet, darüber zu informieren, ob für ein Produkt eine Reparaturpflicht besteht. Die neuen Regelungen gelten für Produkte, die ab dem 1. August 2026 gekauft oder produziert werden.

Wann tritt das Recht auf Reparatur in Kraft?

Deutschland setzt die EU-Vorgaben 2026 um. Die Umsetzung erfolgte zum 31. Juli 2026 – die neuen Regeln gelten damit ab dem 1. August 2026.

Habe ich ein Recht auf Reparatur?

Das hängt vom Produkt und vom konkreten Fall ab. Innerhalb der Gewährleistung hast du bei Mängeln grundsätzlich Anspruch auf Reparatur oder Ersatz – unabhängig vom Gerätetyp. Außerhalb der Gewährleistung kann für bestimmte Produktgruppen ein Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller bestehen. Wichtig: Eine Reparatur darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil sie für den Hersteller teuer ist. Eine Ablehnung ist nur zulässig, wenn die Reparatur technisch oder rechtlich unmöglich ist.

Wie lange gilt das Recht auf Reparatur?

Eine pauschale Frist gibt es nicht. Innerhalb der Gewährleistung gelten die normalen gesetzlichen Fristen – wählst du Reparatur statt Ersatz, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um 12 Monate. Außerhalb der Gewährleistung richtet sich die Dauer des Reparaturanspruchs nach der jeweiligen Produktgruppe.

Was ist der Unterschied zwischen Recht auf Reparatur, Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung ist der gesetzliche Anspruch bei Mängeln – zuständig ist der Verkäufer. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers. Das Recht auf Reparatur schafft darüber hinaus neue Regeln für bestimmte Produktgruppen – insbesondere außerhalb der Gewährleistung.

Was bringt das Recht auf Reparatur konkret?

Reparaturen werden einfacher, transparenter und in mehr Fällen überhaupt erst möglich. Klar ist aber auch: Nicht jedes Gerät ist erfasst und die Reparatur erfolgt nicht kostenlos. Bei bestimmten Produktgruppen verbessern sich die Chancen auf eine Reparatur – und damit auf ein Gerät, das länger hält.

Gilt das Recht auf Reparatur auch für mein altes Smartphone von 2022?

Ja. Der Anspruch gilt unabhängig vom Kaufdatum, solange dein Modell noch innerhalb der Reparaturfrist ab Produktionsende liegt – bei Smartphones mindestens 7 Jahre. Nur die Verpflichtung, reparierbar zu konstruieren, und die verlängerte Gewährleistung gelten ausschließlich für Geräte, die ab dem 31. Juli 2026 gekauft werden.

Was bedeutet „angemessener Preis" für die Reparatur?

Das Gesetz definiert keine feste Obergrenze. Anders als in Frankreich, wo ein Reparatur-Preisindex diskutiert wird, hat sich Deutschland dagegen entschieden. In der Praxis heißt das: Hol dir einen Kostenvoranschlag und vergleiche ihn mit dem Neupreis – deutlich über 50–60 % des Neupreises gilt in der Regel als Argumentationsgrundlage gegen „angemessen".

Was, wenn der Hersteller die Reparatur verweigert?

Rechtlich hast du Anspruch, aber es gibt kein Bußgeld für Verweigerung – die Durchsetzung läuft zivilrechtlich. Praktisch heißt das: schriftlich anfragen, Frist setzen, notfalls Verbraucherzentrale oder Rechtsberatung einschalten.

Bekomme ich einen Zuschuss für die Reparatur?

Nein, einen bundesweiten Reparaturbonus gibt es (Stand jetzt) nicht – die Bundesregierung wurde nur verpflichtet, Fördermaßnahmen zu prüfen. Du zahlst die Reparatur selbst, profitierst aber ggf. von der verlängerten Gewährleistung, wenn du dich für Reparatur statt Umtausch entscheidest.

Gilt das auch, wenn ich das Gerät gebraucht gekauft habe?

Der Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller bleibt bestehen, unabhängig davon, ob du Erst- oder Zweitkäufer bist – entscheidend ist das Produktionsdatum des Modells, nicht dein persönlicher Kaufvertrag.

Wo finde ich die Richtpreise für die Reparatur meines Geräts?

Hersteller sind gesetzlich verpflichtet (§ 479d BGB-E), auf einer frei zugänglichen Website kostenlos Richtpreise für typische Reparaturen zu veröffentlichen – das gilt ab dem 31. Juli 2026. Wichtig: Das sind keine verbindlichen Festpreise für jede denkbare Reparatur, sondern eine Preisorientierung. Und: Es gibt aktuell noch keine zentrale Stelle, an der alle Hersteller ihre Preise gesammelt veröffentlichen – jeder Hersteller listet sie auf seiner eigenen Website.
Hinweis: Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.